Hinweise zur Altgeraetentsorgung
Elektro- und Elektronikgeräte - Informationen für private Haushalte
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols "durchgestrichene Mülltonne"
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildeten Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
6. Weitere Informationen
Wir sind Mitglied des Rücknahmesystems "take-e-back". Weitere Informationen finden Sie unter www.take-e-back.com .
Verbraucher-Argumentationshilfe für take-e-back-Teilnehmer im Onlinehandel
Antworten auf die wichtigen Fragen:
Kann ich mein Altgerät bei Ihnen abgeben?
Selbstverständlich. Kleingeräte bis 25 cm Außenlänge können Sie bei uns kostenfrei abgeben. Größere Geräte können Sie auch kostenfrei bei uns abgeben, sofern Sie ein gleichartiges Gerät bei uns erwerben.
Ich habe das Gerät nicht bei Ihnen gekauft, kann ich es trotzdem bei Ihnen abgeben? Selbstverständlich. Alle Kleingeräte bis 25 cm können Sie kostenlos bei uns abgeben, egal wo Sie die Geräte gekauft haben.
Ihr Geschäft ist nicht in meiner Nähe. Wo kann ich mein Gerät abgeben?
Sie finden die nächstgelegene Sammelstelle ganz einfach unter www.take-e-back.de.
Ich finde keine Sammelstelle in unmittelbarer Entfernung!?
Bitte teilen Sie uns Ihren (ungefähren) Standort mit. Wir finden eine Lösung für Sie.
Ich will Ihnen meinen Standort nicht mitteilen. Wie kann ich mein Gerät nun abgeben?
Wir möchten Ihnen in zumutbarer Entfernung eine Rückgabemöglichkeit schaffen und benötigen dafür Ihren Standort.
Kann ich Ihnen mein Altgerät schicken? Bitte stellen Sie mir eine Versandmarke zur Verfügung!
Mögliche Schäden, z.B. Brände, während des Transports von Altgeräten können zu Ihren Lasten (Haftung) gehen. Auch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) warnt vor diesem Rücknahmeverfahren. Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert, dass die Geräte aufwendig eingepackt werden müssen. Bedenken Sie auch die Folgen für die Umwelt durch Verpackungsabfälle. Daher haben wir uns für ein System stationärer Sammelstellen entschieden, das sich ständig weiterentwickelt. Bitte teilen Sie uns Ihren (ungefähren) Standort mit. Wir finden eine Lösung für Sie.
Warum kann ich meine Geräte bei Ihrem Sammelsystem nicht überall abgeben?
Der Gesetzgeber verlangt, dass jeder Onlinehändler mit über 400 qm Elektro-Lager- und Versandfläche (Regalfläche) zusätzlich zu den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ein eigenes Rücknahmenetz in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher nachzuweisen hat. Somit haben sich verschiedene Onlinehändler zu verschiedenen Rücknahmenetzen zusammengeschlossen.
Sie können aber in jedem Fall Ihre Altgeräte bei den Sammelstellen der take-e-way (www.take-e-back.com) oder bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgeben. Wir bieten Ihnen ein gesetzeskonformes und vor allem verbraucherfreundliches Rücknahmesystem an. Denn überall wo Sie keine Rückgabemöglichkeit in einer für Sie zumutbaren Entfernung finden, sorgen wir für eine individuelle Lösung für Sie.